Honorarbasis

Wer zahlt den Makler? Das Gesetz zur Maklerprovision.

Am 23. Dezember 2020, wurde die Verteilung von Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern gesetzlich geregelt. Damit gelten in ganz Deutschland einheitliche Regeln.

Der Immobilienkäufer darf dann keinen höheren Provisionsanteil bezahlen als der Verkäufer.

Home-Ex Immobilien arbeitet daher nach den beiden folgenden Varianten:

Home-Ex ist in einer Doppelfunktion gleichermaßen für den Verkäufer wie auch für den Käufer tätig. Mit beiden vereinbart Home-Ex eine anteilige Provision. Jeder bezahlt gleich viel, i.d.R. drei Prozent (zzgl. MwSt.).
Wird für eine Partei eine Reduzierung ihres Provisionsanteils vereinbart, dann minimiert sich auch die des anderen Vertragspartners gleichermaßen (Paragraf 656c BGB).

Home-Ex kann alleine die Interessen des Veräußerers vertreten und festlegen, dass sich der Erwerber zur Hälfte an der Provision beteiligt. Im Grunde ist die Provisionshöhe bei dieser Variante für beide Seiten genauso hoch wie beim ersten, jeweils drei Prozent. Der Unterschied besteht darin, dass Home-Ex mit dem Erwerber keinen Vertrag mit Provisionsvereinbarung schließt, sondern einen sogenannten Schuldbeitritt (Paragraf 656d BGB). Außerdem muss der Käufer die Provision erst bezahlen, nachdem der Verkäufer seinen Provisionsanteil beglichen hat.

Die Honorarbasis für Home-Ex Immobilienverkäufer/innen

Home-Ex Immobilien belohnt alle Akteure beim Verkauf einer Eigentumswohnung.

    • Den Akquisiteur einer Eigentumswohnung
    • Den Verkäufer einer Eigentumswohnung
    • Dem Backoffice und verantwortlichen Organisator

aber hierüber sprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch – wir freuen uns darauf.

Für Fragen und weitere Informationen steht Holger Käunicke gern zur Verfügung.